
Cookies und Tracking-Technologien spielen eine zentrale Rolle für moderne Websites. Gleichzeitig unterliegen sie klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben. In der Schweiz hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) mit seinem Leitfaden 2025 die Anforderungen präzisiert.
In diesem Artikel erfährst du, wann ein Cookie-Banner erforderlich ist, welche Regeln gelten und wann zusätzlich EU-Recht zur Anwendung kommt.
In der Schweiz gelten primär zwei Rechtsgrundlagen für Cookies und Tracking:
Das FMG verpflichtet Website-Betreiber, Nutzer über den Einsatz von Cookies zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese abzulehnen. Das DSG ergänzt diese Pflicht mit Grundsätzen wie Transparenz, Verhältnismässigkeit und Einwilligung.
Der EDÖB-Leitfaden konkretisiert, wie diese Regeln praktisch umgesetzt werden müssen.
Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website funktioniert.
Beispiele:
Regeln:
Beispiele:
Regeln:
Diese Cookies werden für Werbung oder detailliertes Nutzertracking eingesetzt.
Beispiele:
Regeln:
Ein Cookie-Banner muss folgende Anforderungen erfüllen:
Ein versteckter Link nur in der Datenschutzerklärung reicht nicht aus.
Ein Cookie-Banner muss folgende Anforderungen erfüllen:
Ein versteckter Link nur in der Datenschutzerklärung reicht nicht aus.
In der EU gilt grundsätzlich:
Die Schweiz ist flexibler, erlaubt aber unter bestimmten Bedingungen auch Opt-out statt Opt-in.
EU-Datenschutzrecht gilt für Schweizer Websites, wenn sie sich an EU-Personen richten.
Dies ist der Fall, wenn zum Beispiel:
In diesen Fällen muss die Website zusätzlich die DSGVO einhalten.
Nein. Nur wenn nicht notwendige Cookies eingesetzt werden, ist ein Banner erforderlich.
Nur bei technisch notwendigen Cookies. Bei Statistik oder Tracking reicht dies nicht aus.
Bei Tracking-, Marketing- oder Profiling-Cookies.
Wenn sich deine Website aktiv an EU-Personen richtet oder EU-Kunden bedient.